Wer sich mit dem Thema Patientenverfügung beschäftigt, wird schnell feststellen, dass eine solche Entscheidung gut durchdacht werden muss. Denn in einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie Ihre medizinische Versorgung aussehen soll, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, dies dem behandelnden Arzt persönlich mitzuteilen.
Da eine Patientenverfügung weit reichende Folgen hat, ist es wichtig, sämtliche Eventualitäten abzuklären und auf Ihre individuellen Vorstellungen anzupassen. Diese lassen sich im Rahmen einer medizinischen Beratung durch Ihren Arzt am besten herausstellen. In einem beratenden Gespräch kann Ihr Hausarzt sowohl die persönliche Krankengeschichte als auch Ihre individuellen Wünsche berücksichtigen und Sie hinsichtlich möglicher Behandlungsverfahren und dessen Auswirkungen aufklären und Ihre Fragen eingehend beantworten.
Eine solche Willenserklärung muss Regelungen für möglichst viele unterschiedliche Situationen enthalten, die Fragen beantworten wie:
- Welche Schmerztherapie ist gewünscht?
- Sind lebenserhaltenden Maßnahmen gewünscht? Wenn ja, welche, wie lange?
- Wer ist im Fall einer Notsituation bevollmächtigt, nach dem Willen des Patienten zu handeln?
- Wer wird oder wird nicht als seelischer Beistand gewünscht?
- Besteht eventuell der Wunsch einer Organspende?
In einer Patientenverfügung werden genaue, detaillierte und persönlich begründete Behandlungs- und Pflegewünsche definiert, die sich am besten mit dem behandelnden Hausarzt besprechen lassen, der Ihre Lebensumstände einzuschätzen weiß. Dies gibt Ihrer Patientenverfügung eine medizinisch fachkundige Basis und bringt wirksam Ihren Willen zum Ausdruck.
Unsere Praxis bietet Ihnen eine umfassende und vertrauensvolle Beratung zum Thema Patientenverfügung. Es handelt sich dabei ausschließlich um die Abklärung rein medizinischer Randbedingungen, die zur Erarbeitung einer Patientenverfügung hilfreich sind. Unsere medizinische Beratung stellt keine Rechtsberatung dar. Bei weiterführenden, nicht-medizinische Fragen stellen wir gern den Kontakt mit einem Notar her.
Wenn Sie noch weitere Fragen zur Patientenverfügung haben oder Ihr Anliegen persönlich besprechen möchten, stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Seite. Vereinbaren Sie am besten einen Beratungstermin. Sie erreichen uns unter 040 – 227278-0.